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Niedersachsen schiebt kurdische Flüchtlinge nicht mehr ab

Hannover (taz) — Seit Beginn des Golfkrieges werden aus Niedersachsen keine kurdischen Flüchtlinge mehr zwangsweise in die Türkei ausgeflogen. Die rot-grüne Landesregierung habe zwar keinen offiziellen Abschiebestopp für Kurden aus der Türkei verhängt, erklärte gestern das Innenministerium. Niedersachsens Landeskriminalamt sei jedoch angewiesen worden, Flüchtlinge aus Kurdistan, deren Asylantrag abgelehnt worden ist, „erst mal einfach nicht mehr abzuschieben“. Auch der türkische Teil Kurdistans sei ein Krisen- und Kriegsgebiet, hieß es. Für die Landesregierung sei es aus humanitären Gründen nicht vertretbar, Kurden in ein Gebiet zurückzuschicken, aus dem gegenwärtig viele Menschen flüchteten.

Bereits im Herbst vergangenen Jahres hatte das Innenministerium erstmals einen inoffiziellen Abschiebestopp für Kurden aus der Türkei verhängt. Nachdem von der türkische Regierung für Kurdistan eine Reihe von Bestimmungen der Menschenrechtskonvention offiziell außer Kraft gesetzt worden war, hatten die Landtagsfraktion der Grünen und auch Abgeordnete der SPD auf einen solchen Abschiebestopp gedrängt. Kurz vor Weihnachten hatte das Innenministerium diese Regelung allerdings wieder aufgehoben und dies mit dem zum Jahreswechsel in Kraft getretenen neuen Ausländerrecht begründet. Auch den jetzt erneut verhängten „inoffiziellen Abschiebestopp“ kann Niedersachsen nach Auffassung des Innenministeriums in Hannover nicht auf Dauer, sondern höchstens ein halbes Jahr durchhalten. Das Land Niedersachsen dränge jedoch jetzt darauf, daß Türkisch-Kurdistan bundesweit zum Krisengebiet erklärt werde.

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