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Kommt der Halbtags-Regierende?

■ CDU-Politiker warnen vor »Halbtagssenatoren«/ Auch Senatsmitglieder von Regelung betroffen?

Berlin. Dürfen Eberhard Diepgen und sieben seiner Senatoren künftig nur noch halbtags regieren? Diese bange Frage wirft jetzt der CDU-Abgeordnete Johannes Rudolf auf. In einer kleinen Anfrage will er vom Senat wissen, ob Diepgen und einige Senatoren »nunmehr auf Teilzeitarbeit unter Halbierung ihrer Bezüge« gesetzt werden müßten. Grund: Eine von der AL im letzten Sommer durchgesetzte Änderung im Landesabgeordnetengesetz bestimmt, daß Beamte und andere Angehörige des öffentlichen Dienstes ihre Gehälter nur noch zur Hälfte ausgezahlt bekommen, wenn sie gleichzeitig Mitglied des Abgeordnetenhauses sind.

Auf diese »sehr gute Idee« ist der AL-Abgeordnete Bernd Köppl heute noch stolz. Schließlich sei es »unmöglich«, als Abgeordneter nebenher fulltime zu arbeiten. Johannes Rudolf sieht das anders; er ist nämlich selbst von der Neuregelung betroffen. Als Planungsbeauftragter im Bezirksamt Schöneberg fürchtet er jetzt eine »Zwangsmaßnahme, die mich schlechter stellt«.

Während der Bezirk Schöneberg noch zögert, Rudolfs Gehalt zusammenzustreichen, ist das Bezirksamt Zehlendorf rigoroser. Für den CDU- Abgeordneten und Zehlendorfer Amtsleiter Karl-Heinz Lesnau wurden Arbeitszeit und Gehalt mit Wirkung vom 11. Januar halbiert. Lesnau bleiben nur noch 2.500 Mark netto — neben seinen Abgeordnetendiäten von 4.800 Mark, die ihm dank Neuregelung und anders als früher in voller Höhe ausgezahlt werden. Für seine Behörde könne die Stellenhalbierung »allerhand unerquickliche Folgen« haben, meint Lesnau.

Etwa 30 Abgeordnete seien von der »Lex Teilzeit« betroffen, schätzt Lesnau. Sie hoffen jetzt auf eine Neuregelung der Neuregelung. Schließlich habe der Wissenschaftliche Parlamentsdienst schon im Mai 1990 gewarnt, der Verfassungsgrundsatz der »Wahlrechtsgleichheit« werde verletzt, weil nur öffentlich Bedienstete von der Teilzeitregelung betroffen seien. Bleibe es bei der Regelung, müßte sie aus Gerechtigkeitsgründen auch auf Senatoren angewendet werden, meint Rudolf. Auch sie seien schließlich im öffentlichen Dienst. Abgeordnete »erster Klasse« (Diepgen) und »zweiter Klasse« (Rudolf) dürfe es aber nicht geben.

Doch das ist eine Fehlinterpretation des Gesetzes. Senatoren seien keine »Angehörigen des öffentlichen Dienstes« wie alle anderen, wird in der Abgeordnetenhausverwaltung versichert. Vergeblich hatte die AL immer wieder gefordert, Abgeordnete sollten ihr Mandat ganz abgeben, wenn sie zu Senatoren gewählt würden. Einfache Angehörige der zentralen Senatsverwaltungen müssen — im Gegensatz zu Bezirksbediensteten wie Rudolf — ihre Ämter ruhen lassen, solange sie im Abgeordnetenhaus sitzen. Senatoren dagegen dürfen sich als Parlamentarier selbst kontrollieren. Ein Zwei-Klassen-Recht gibt es hier schon lange. hmt

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