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Begehren an das Petitionsgesetz

■ FDP: Oppositions-Wünsche für neue Gesetz

Petition: das ist die letzte Chance, wenn eine gegenüber Ämtern und Behörden mit ihren Wünschen oder Rechten scheitert und nicht mehr weiter weiß; der letzte Hoffnungsschimmer im Kampf um eine Ampel, um kleinere Mülltonnen, um eine trockene Wohnung, um Kohlengeld vom Sozialamt oder auch um eine rollstuhlgerechte Küche.

Mit Petitionen, im letzten Jahr rund 500, wurde, vergeblich, auch versucht, Junkies aus dem Ortsteil Strom herauszuhalten oder das Anlegen des Übernachtungsschiffs zu verhindern. Das Bremer Petitionsrecht aus 1969, soweit herrscht Einigkeit, soll modernisiert werden. Aber wie? In einer ersten Lesung hatte die SPD-Mehrheitsfraktion die eigene Vorlage durchgepaukt, die zweite Lesung, meist nur Formsache, steht Februar ins Hohe Haus. Aus den Vorschlägen der frustrierten CDU-, grünen und FDP-Opposition — 1969 war das Gesetz noch einstimmig beschlossen worden — sammelte jetzt die FDP jetzt zusammen, was ihr brauchbar und wünschenswert erschien und bastelte daraus Änderungsanträge.

Erstens: Die BürgerInnen sollen mehr Rechte bekommen, etwa durch eine bedarfsorientierte Bürgersprechstunde. Werden Petitionen abgelehnt (in rund 60%) soll der Ausschuß dies zumindest begründen. Zweitens: Der Petitions-Ausschuß, in dem Mitglieder aller Parteien sitzen, soll gestärkt werden und auch von sich aus, ohne Bürger-Anstoß, initiativ werden können. Und: Auch auf die privatrechtlich organisierten öffentlichen Unternehmen sollen die Kontrollbegehren des Ausschusses ausgeweitet werden.

Mit einer vier-Wochen-Frist will die FDP Auskünfte erzwingen und Verfahren beschleunigen, außerdem eine Berichtspflicht des Senats mit Erfolgskontrolle einführen. Nicht aufgenommen hat die FDP die grünen Pläne, „Bürger-Beauftragte“ einzusetzen. Van Nispen (FDP) hofft jetzt, daß die SPD die die Oppositions-Wünsche einbaut.

S.P.

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