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Kita-Streik in Sachsen

■ Bonner Finanzspritze ist ein Tropfen auf den heißen Stein

Leipzig (taz) — In den drei Großstädten Sachsens sollen alle Kindereinrichtungen und Schulen von 6 bis 10 Uhr geschlossen bleiben. Zum Streik hatte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) aufgerufen, die damit den Erhalt aller genutzten Kita- und Hortplätze, 75 statt 35 Prozent des Gehalts der KollegInnen in den Altbundesländern und die Anerkennung der Berufsabschlüsse der Erzieherinnen einfordern will.

Sachsens Sozialminister Geisler hatte sich im Vorfeld gegen diese Aktion ausgesprochen. Zwar trafen gestern 132 Millionene Mark aus Bonn für die Kindertagesstätten ein, aber das gibt immer noch keine Garantie dafür, daß alle Kinder, deren Eltern es wünschen, auch künftig in den Einrichtungen betreut werden. Die 'Welt am Sonntag‘ hat die familienpolitischen Absichten der Bonner Koalition dahingehend interpretiert, daß die Krippenplätze von 350.000 auf einen Notbedarf von 10.000 reduziert werden sollen. Das ließ die Gemüter in Leipzig munter werden. Im Auftrag der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt wurden in den Kindereinrichtungen Flugblätter angebracht, in denen Mütter und Väter zur Wahrnehmung ihrer Rechte aufgefordert werden. Die „Fraueninitiative Leipzig“ (UFV) bringt Landtagsabgeordnete, Erzieherinnen, GewerkschafterInnen und Eltern zusammen, um die jeweiligen Strategien zu diskutieren. Zur Zeit wird in den Kommunen der Bedarf an Plätzen ermittelt. Deshalb, so Cornelia Matzke vom UFV, ist es wichtig, daß alle bedürftigen, auch arbeitslosen Eltern ihre Kinder regelmäßig, und sei es nur stundenweise, in die Einrichtung bringen. „Wenn Plätze wirklich genutzt werden, können sie nicht reduziert werden.“ Rechtliche Regelungen und somit Sicherheit kann jedoch erst ein Kita-Gesetz geben, das derzeit in Vorbereitung ist. Hierzu liegen Entwürfe der Kindergärtnerinnen, der GEW und der SPD in Zusammenarbeit mit Bündnis90/ Grüne vor. Allen gemeinsam ist die Verankerung des Grundrechts der Eltern auf einen Platz für ihre Kinder. Die Finanzierung der Einrichtungen sowie die Höhe des Elternbeitrages sollen sozial geregelt und die Rechte der ErzieherInnen auf Anerkennung ihrer Ausbildung bzw. adäquate Weiterbildung festgeschrieben sein. Die Entwürfe sollen öffentlich diskutiert werden. Vera Linß

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