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Brennelemente dürfen nach Gorleben

Berlin (taz) — Der Atomsenat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg hat die Tore zum Gorlebener Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente aus Atomkraftwerken weit aufgestoßen. Gestern wies das Gericht die Beschwerde einer Reihe von Klägern aus Gorleben und Umgebung zurück, mit der die AKW-GegnerInnen die Einlagerung der „Castorbehälter“ in das bereits seit 1983 fertiggestellte oberirdische Lager verhindern wollten. Damit können die ersten Behälter mit hochradioaktivem Atommüll im Prinzip binnen weniger Wochen antransportiert werden. Das OVG bestätigte mit seiner Entscheidung einen Beschluß des Verwaltungsgerichts Stade vom April 1990. Nach den vorliegenden Gutachten sei „nicht damit zu rechnen, daß beim Normalbetrieb der Anlage unzulässig Radioaktivität freigesetzt“ werde, heißt es zur Begründung des gestern veröffentlichten OVG-Beschlusses. Außerdem erscheine es „wegen der gegen mögliche Störfälle getroffenen Vorkehrungen ausgeschlossen, daß es zu Beschädigungen der Transportbehälter kommen“ werde. In einer ersten Stellungnahme wandte sich der Sprecher der BI Lüchow-Dannenberg, Wolfgang Ehmke, insbesondere gegen die Behauptung des Lüneburger Atomsenats, die Kläger hätten ihre Beschwerde „nicht näher begründet“. Bereits der ersten Instanz habe eine lange Liste von Sicherheitsbedenken vorgelegen.

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