Töpfer-Behörde will mit Klage die Arbeiten in Gorleben forcieren

Berlin (taz) — Das dem Bonner Umweltminister unterstellte Bundesamt für Strahlenschutz in Braunschweig hat einen neuen Versuch gestartet, die stockenden Arbeiten am sogenannten „Endlager-Erkundungsbergwerk“ in Gorleben wieder in Gang zu bringen. Gegen das Bergamt Celle klagen Töpfers Unterlinge beim Verwaltungsgericht (VG) Stade wegen Untätigkeit. Begründung: Seit September vergangenen Jahres liege dem Bergamt der Antrag des Bundesamtes für einen neuen Hauptbetriebsplan vor. Geschehen sei seither nichts. Das Umweltministerium in Hannover, das seit vergangenen Herbst dem Bergamt in Sachen Gorleben vorsteht, wies den Vorwurf der mutwilligen Verfahrensverschleppung gestern zurück. Man gehe davon aus, meinte Ministeriumssprecherin Barbara Mussack zur taz, „daß die Kollegen im Bergamt den Antrag sachgerecht prüfen“.

Beim Verwaltungsgericht Stade dümpelt derweil eine weitere Klage der Braunschweiger Töpfer-Behörde gegen die rot-grüne Landesregierung. Mit dem „Eilantrag“ hatte Umweltminister Töpfer im Oktober vergangenen Jahres den Sofortvollzug des derzeit noch gültigen Hauptbetriebsplans einklagen wollen. Umweltministerin Monika Griefahn hatte dies unter Hinweis auf Gorlebener Grundeigentümer abgelehnt, deren Rechte bei der Genehmigung des alten Hauptbetriebsplans nicht hinreichend berücksichtigt worden seien.

Griefahn-Sprecherin Mussack meinte gestern, es sei wohl vernünftig, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in dieser Sache abzuwarten, bevor weitere Betriebspläne genehmigt werden. Der Spruch des Verwaltungsgerichtes Stade sei schon lange angekündigt. Mussack: „Wir warten stündlich darauf.“ Die Angelegenheit könnte sich allerdings bald von selbst erledigen: Der strittige alte Hauptbetriebsplan ist bis zum 28. Februar befristet. Danach muß in jedem Fall ein neuer Betriebsplan erarbeitet werden.

Das Endlager Gorleben wird seit vielen Jahren ausschließlich auf bergrechtlicher Grundlage „erkundet“. Darauf hatten sich die CDU- Regierungen in Bonn und Hannover verständigt, um dem komplexen und mit Öffentlichkeitsbeteiligung verbundenen atomrechtlichen Genehmigungsverfahren möglichst lange aus dem Weg zu gehen. Das Bundesverwaltungsgericht hat den juristischen Winkelzug im März 1990 in letzter Instanz bestätigt. gero