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Startbahn: Zweimal „lebenslänglich“ verlangt

■ Drakonische Strafforderungen der Bundesanwaltschaft gegen Angeklagte im Prozeß um den Mord an zwei Polizisten

Frankfurt a.M. (taz) — Im Startbahnprozeß vor dem 5. Strafsenat am Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt um die Polizistenmorde an der Startbahn West des Frankfurter Flughafens hat die Bundesanwaltschaft (BAW) gestern nach zwei Jahren Verfahrensdauer für die Angeklagten Andreas Eichler und Frank Hoffmann jeweils lebenslange Freiheitsstrafen gefordert. In ihrem fünfstündigen Plädoyer sahen die Anklagevertreter die beiden Männer des gemeinschaftlichen Mordes und des versuchten Mordes jeweils in zwei Fällen in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz überführt.

Nach Auffassung der BAW sollen Eichler und Hoffmann am 2. November 1987 nach einer Demonstration aus Anlaß des sechsten Jahrestag der Hüttendorfräumung an der Startbahn West zwei Polizeibeamte erschossen und zwei weitere verletzt haben. Die Morde seien „kaltblütig“ aus „heimtückischen und niedrigen Beweggründen“ verübt worden sein. Beide Angeklagten hätten abwechselnd aus einem Waldstück am Gundbach auf die siebzig Meter weiter vorn auf einer Wiese postierten Beamten, die gerade abziehen hätten wollen, gefeuert.

Die Bundesanwaltschaft stützte ihre Strafforderung auf Aussagen Eichlers, der kurz nach seiner Festnahme am 3.11.87 eingestanden habe: „Ich habe geschossen.“ Eichler hatte das Geständnis später widerrufen und ausgesagt, die Waffe sei ihm von Hoffmann auf dem Rückweg von der Startbahn zugesteckt worden. Schmauchspuren an Eichlers Kleidung sprächen hingegen dafür, daß auch er geschossen habe, sagte Bundesanwalt Brinkmann. Die Täterschaft Hoffmanns ergebe sich aus Eichlers Aussagen sowie den Angaben eines Zeugen. Der umstrittene Belastungszeuge hatte angegeben, daß ihm Hoffmann eingestanden habe, der Schütze zu sein. Auch diese Aussagen wurden später widerrufen.

Die Bundesanwaltschaft sieht Hoffmann und Eichler auch des schweren Raubes in Tateinheit mit Körperverletzung überführt: Sie sollen einem Zivilpolizist bei einer Demo in Hanau am 8.11.1986 die Pistole geraubt haben, mit der dann an der Startbahn die Schüsse fielen. Eichler sei zudem Rädelsführer einer „terroristischen Vereinigung“, die von Sommer 1986 bis Oktober 1987 insgesamt acht Brandanschläge auf Baufirmen und Energieversorgungseinrichtungen verübt habe. Auch Hoffmann sei wegen 129a zu verurteilen: Er sei Mitglied der Gruppe gewesen, die auch vier Strommasten umgesägt habe und insgesamt einen Sachschaden von über 2,5 Millionen DM verursacht habe.

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