: Dresdener OB vergebens bei „Bundesfeuerwehr“ Priesnitz
Dresden (taz) — Oberbürgermeister Herbert Wagner traf in Bonn Innenstaatssekretär Walter Priesnitz , um Fragen zu Eigentumsverhältnissen an Grund und Boden zu klären: Das Bundesfinanzministerium hatte am 21. Januar die Oberfinanzdirektion angewiesen, alle ab 3. Oktober 1991 abgeschlossenen Verträge über Eigentum an Grund und Boden nochmals zu prüfen.
Die Gemeinden, befand das Waigel-Ministerium, seien nicht berechtigt, ehemals volkseigene Grundstücke, auf denen private Ein- und Zweifamilienhäuser stehen, zu den Baulandpreisen vom 30. Juni 1990 zu veräußern. Es seien neue Kaufverträge abzuschließen, wobei für den Kaufpreis der aktuelle Verkehrswert zugrunde gelegt werden müsse. Höchstens ein Abschlag von 60 Prozent wäre möglich.
Diese, wie es im Dresdener Rathaus heißt, erst jetzt zufällig bekannt gewordene Verordnung würde die Kommunen und die Einheimischen aus dem Erwerb von Grund und Boden ausklinken. Der Dresdener OB protestierte gegen die „Aushöhlung der kommunalen Selbstverwaltung“. Doch Priesnitz, der kürzlich auf der sächsichen Kommunalkonferenz von Staatssekretär Waffenschmidt als „Bundesfeuerwehr“ für die fünf neuen Länder angepriesen worden war, wußte auch keinen besseren Rat, als auf das Bundesrecht zu verweisen.
Als »Ausweg aus dem Dilemma« hofft Wagner nun, »daß der Bund für die Differenzierung zwischen den Grundstückspreisen vom 30. Juni 1990 und dem aktuellen Verkehrswert aufkommt«. Er wandte sich an die Bundestagsabgeordneten aus dem Osten, sie sollen im Haushaltsausschuß des Parlaments darauf hinwirken, daß die Preisdifferenz zugunsten der Häusle-Bauer durch den Bundeshaushalt finanziert wird.
Bereits auf der säschischen Kommunalkonferenz hatten die Oberbürgermeister der sächsischen Großstädte auf katastrophale Zustände bei der Übertragung von Grundeigentum hingewiesen. Die Städte seien praktisch enteignet, alle unbebauten Flächen, soweit nicht privat, gehören der Treuhand, die auch die Verkaufserlöse einstecke. Also forderten die Stadtväter eine Revision der Treuhandentscheidungen zugunsten der Kommunen. dek
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