: Opposition kritisiert Rüstungsexportgesetze
■ Möllemann rechtfertigt Gesetzentwurf/ Opposition fordert Waffenexportverbot per Grundgesetz
Bonn (ap) —Bundesregierung und Koalition fehlt nach Ansicht der Opposition im Bundestag der politische Wille, Rüstungsexporte wirksam einzudämmen. Bei der ersten Lesung eines Gesetzentwurfs zur Verschärfung des Außenwirtschaftsrechts kritisierten am Donnerstag Redner von SPD und Bündnis 90, es fehle nicht so sehr an strengeren Gesetzen als an der Durchsetzung bestehenden Rechts. Dagegen versicherten Sprecher der Regierungskoalition, durch die geplanten Gesetzesänderungen würden die Abschreckung vor illegalen Rüstungsexporten und die Möglichkeiten der Aufklärung verbessert.
In dem vorgelegten Gesetzentwurf wird unter anderem ein Verstoß gegen UN-Sanktionen und Rüstungsexport über Strohmänner mit Haftstrafen bedroht. Der Verdacht eines Verstoßes gegen die Außenwirtschaftsvorschriften soll eine Telefonüberwachung zulässig machen, wie es bisher erst bei Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz erlaubt war.
Der SPD-Abgeordnete Hermann warf der Regierung vor, die Bundesrepublik habe einen erheblichen Beitrag zur Aufrüstung des Iraks geleistet. Im Wirtschaftsministerium sei Profit vor die Moral gestellt worden. Bachmaier nannte den Gesetzentwurf der Koalition zu zahm. Die Strafen seien zu niedrig. Die SPD fordere außerdem ein generelles Waffenexportverbot in Staaten außerhalb der Nato, was im Grundgesetz verankert werden solle.
Vera Wollenberger vom Bündnis 90 nannte den Gesetzentwurf der Koalition ein Ablenkungsmanöver. Das eigentliche Problem seien die legalen Waffenexporte. Der PDS-Vorsitzende Gregor Gysi forderte ebenso wie Wollenberger die Verankerung eines generellen Verbotes für Rüstungsexporte im Grundgesetz.
Bundeswirtschaftsminister Jürgen Möllemann betonte, keine Bundesregierung habe jemals den Export von Kriegswaffen in den Irak genehmigt, weder vor noch nach 1982. Es gebe allerdings mehrere Strafverfahren wegen illegaler Exporte. Möllemann versicherte, daß auch weitere vom Kabinett bereits beschlossene Gesetzentwürfe schon bald dem Bundestag vorgelegt würden. Unter anderem solle das Zollkriminalinstitut bei Anhaltspunkten für eine Straftat Firmentelefone abhören dürfen, um so schon im Vorfeld von Außenwirtschaftsverstößen zu ermitteln. Auch die von der SPD geforderte Vermögensstrafe sei geplant. Außerdem solle ein selbständiges Ausfuhramt errichtet werden.
Der CDU-Abgeordnete Peter Kittelmann wies darauf hin, daß Deutschland bei weitem nicht an der Spitze der Waffenexporteure stehe. Nötig sei die Entwicklung globaler Konzepte und Strategien. Der Opposition warf er vor, ihre pauschalen Vorwürfe an die deutsche Wirtschaft seien überzogen.
Der FDP-Politiker Heinrich Kolb betonte, die Bundesrepublik sei kein Waffenexportland, weil der legale Rüstungsexport nur 0,3 Prozent Anteil am Gesamtexport ausmache. Zentrales Problem seien Produkte, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden könnten: „Was der Gesetzgeber“, so Kolb, nicht leisten könne, „das ist, fehlende Moral der in den Unternehmen verantwortlich Handelnden zu ersetzen.“
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