: Kriegsrecht in Kuwait verhängt
■ Die Opposition im Exil kritisiert die ersten Maßnahmen des kuwaitischen Emirs
Damman/Kuwait City (wps/dpa) In einem Luxushotel gut dreihundert Kilometer südlich der saudisch-kuwaitischen Grenze bereitete sich die Exilregierung des Emirats am Dienstag auf die triumphale Rückkehr in die zerstörte Heimat vor. Ein riesiger Konvoi soll die vertriebene Herrscherfamilie, aber auch Nahrungsmittel, Wasser und Medikamente nach Kuwait bringen.
Schon die erste Amtshandlung des Emirs, Scheich Jabar al Ahmad al Sabah, erntete Kritik von kuwaitischen Oppositionellen im Exil: Er verkündete eine dreimonatige Periode des Kriegsrechts und überging so deren Forderung nach einer Einberufung des kuwaitischen Parlaments. Seit 1986, als Scheich Jaber es nach einer Reihe von Anschlägen suspendierte, hat es nicht mehr getagt. Der Cousin des Emirs, Kronprinz Saad al Abdullah al Sabah, wurde zum Militärgouverneur ernannt. Kritisiert wird auch, daß man Kuwaitis im Ausland in den nächsten drei Monaten nicht die Rückkehr erlauben will, da zunächst die öffentliche Ordnung und die wichtigsten Dienstleistungen wie Wasser und Strom wiederhergestellt werden müßten.
Die Herrschaft der Sabah-Familie sieht sich nun nicht nur den Forderungen der Exilopposition — die ein breites Spektrum von religiösen und bürgerlich-liberalen Kräften umfaßt und die unter anderem kritisiert, daß nur 60.000 männlichen unter den 1,9 Millionen Einwohnern das Wahlrecht eingeräumt wurde — gegenüber, sondern wohl auch dem Unmut der Kuwaitis, die aushielten und für ihren Widerstand gegen die Okkupation einen hohen Preis zahlten, während die Sabahs im sicheren saudischen Taif weilten. Um diesem Unmut entgegenzutreten, wurden Vertreter beider Gruppen in einen Ausschuß zur Überwachung des Kriegsrechts bestellt.
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