piwik no script img

§ 218: An der Grenze zwangsuntersucht

■ Grenzer schicken Frauen auf gynäkologischen Stuhl

Bonn/Berlin (dpa/taz) — Empörung herrschte bei PolitkerInnen aller Parteien über die „Hexenjagd“ an der deutsch-holländischen Grenze. 'Der Spiegel‘ hatte berichtet, Grenzschützer ließen westdeutsche Frauen bei der Rückreise aus Holland zum Nachweis von Schwangerschaftsabbrüchen gynäkologisch zwangsuntersuchen. Das Nachrichtenmagazin führt den Fall einer jungen Frau aus Süddeutschland an, die gegen ihren Willen in einem Krankenhaus in Gronau untersucht worden sei. Dies wurde vom Bundesinnenministerium inzwischen dementiert.

Das Nachrichtenmagazin beruft sich auf eine Untersuchung des Freiburger Max-Planck-Instituts für internationales Strafrecht. Darin wird von durchschnittlich zehn Fällen im Jahr berichtet, in denen der Grenzschutz wegen möglicher Verstöße gegen den Paragraphen 218 tätig geworden sei. Der Abtreibungsexperte des Instituts, Hans-Georg Koch, stellte gegenüber der taz die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Behörden infrage. Zwangsuntersuchungen dürften von der Staatsanwaltschaft ohne richterliche Anordnung nur dann angeordnet werden, wenn die Gefahr des Verlustes der Beweismittel bestünde. SEITE 4

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen