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»Vierteljüdin« reicht, um als Flüchtling aufgenommen zu werden

■ Dreiwöchiger Streit um russische Jüdin von der Sozialverwaltung beendet

Berlin. Irina K. kann aufatmen. Der Streit über ihre Zugehörigkeit zum jüdischen Volk ist beendet. Am Mittwoch abend wies der Staatssekretär der Sozialverwaltung Armin Tschoepe die dem Landessozialamt unterstellte »Beratungsstelle für jüdische Zuwanderer aus der Sowjetunion« in Marienfelde an, die Dokumente der jungen Frau zu akzeptieren. Wie berichtet (taz vom 5.3.) hatten sich die dort für die Aufnahme zuständigen Beamten fast drei Wochen lang geweigert, Irina K. als Jüdin zu akzeptieren. Ein jüdischer Großvater reiche nicht aus, wurde Irina K. beschieden, um als »Kontingentsflüchtling« in Berlin anerkannt zu werden. Die junge Frau hatte gegen diese Diskriminierung mit einem Sitz- und Hungerstreik vor der Aufnahmestelle in Marienfelde protestiert.

Ihr Transparent mit der Aufschrift: »Vierteljüdin zu sein, reichte, um von den Nazis verfolgt zu werden. Heute reicht es nicht, um in Deutschland aufgenommen zu werden«, sorgte in Marienfelde für erhebliche Unruhe. Die Befürchtung der Marienfelder Beamten, daß die Aufnahme von Irnia K. einen Präzedenzfall schaffen würde, akzeptierte der Staatssekretär nicht. Zumal seit dem 15. Februar Ausreiseanträge von Juden aus der Sowjetunion nicht mehr in Deutschland, sondern nur noch von den Konsulaten in der Sowjetunion bearbeitet werden. aku

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