piwik no script img

■ NS-PROZESSEx-KZ-Wärter muß doch ins Gefängnis

Hamm/Siegen (ap) — Der im Januar vom Siegener Landgericht zu lebenslanger Haft verurteilte ehemalige KZ- Wärter Ernst-August König muß nun doch hinter Gitter. Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Urteil der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Beschwerde gegen die Haftverschonung des 71jährigen eingelegt. König war des dreifachen Mordes im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau für schuldig befunden worden. Der in Bad Berleburg lebende frühere KZ-Blockwart hatte nach Überzeugung der Richter im Jahre 1943 in Auschwitz drei Insassen willkürlich zu Tode gequält. Ursprünglich war er wegen acht Morden und Beihilfe bei über 1.000 Morden angeklagt gewesen.

EXPORTKLAUSELN

Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen

Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen