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Aufklärung unerwünscht

■ Antrag von Bündnis 90/Grüne auf Vorlage des ursprünglichen Berichts über de Maizière abgelehnt

Berlin (taz) — Der Innenausschuß des Bundestages hat gestern die Behandlung eines Antrages von Bündnis 90/Grüne verweigert. Diese hatten verlangt, der Ausschuß solle von der Bundesregierung die Vorlage beider Berichte über die Stasi-Verbindungen des Ex-Premiers der DDR, Lothar de Maizière, fordern: sowohl den ursprünglichen Bericht des Sonderbeauftragten Jochen Gauck als auch den offiziellen Abschlußbericht des Innenministeriums.

Der Ausschuß sollte damit die Ungereimtheiten über die verschiedenen Berichte aufklären können. In der letzten Woche hatten Mitarbeiter der Gauck-Behörde behauptet, der von Innenminister geschilderte Sachverhalt decke sich nicht mit den Erkenntnissen des Sonderbeauftragten. Schäuble kommt zu dem Ergebnis, daß de Maizière eine Stasi-Mitarbeit als „informeller Mitarbeiter“ nicht nachgewiesen werden kann.

Im Innenausschuß wurde der Antrag des Bündnisses aus formalen Gründen (Datenschutz und Nichtzuständigkeit) erst gar nicht zur Abstimmung gestellt. Statt dessen legte Schäuble einen fünfseitigen Bericht vor, den er im wesentlichen schon vor zwei Wochen referiert hatte. Er meinte, es gebe auch keinen eigenen Bericht der Gauck-Behörde; das dem Innenministerium vorliegende Material bestehe lediglich aus einer losen Sammlung von Unterlagen des Sonderbeauftragten. wg.

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