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Thema heute: Rechtsangleichung

Der Unterschied der vier großen Rechtssysteme in Europa besteht, nach alter Juristenmeinung, in folgendem: In Frankreich ist alles erlaubt, was nicht verboten ist; in Deutschland ist alles verboten, was nicht erlaubt ist. In Italien ist auch erlaubt, was verboten ist — und in Rußland ist auch verboten, was erlaubt ist.

Der Schwank übertreibt natürlich; dennoch ist das, was Europa mit der Einigung unter einen Hut bringen möchte, so weit von diesen Vorstellungen auch wieder nicht entfernt, setzt man einmal statt Rußland die von der Sowjetunion rechtsideologisch stark abhängige Ex-DDR; Differenzen, die vom Straf- bis zum Wahlrecht, von den Wirtschafts- bis zu den Steuernormen wirksam sind. Mit der Vorgabe, daß jedes Land seine eigene Philosophie sowieso für die beste hält und diese am liebsten ungeändert zur Basis von Europa machen würde. Und der weiteren Komplikation, daß zwischen den gerne und hochheilig formulierten theoretischen Positionen der einzelnen Rechtsphilosophien und der Realität des öfteren auch noch eine kräftige Lücke klafft.

Ist die Rechtsangleichung ein totgeborenes Kind? Eurotaz beleuchtet einige der Hauptprobleme dieser vielfältigen und oft widersprüchlichen Entwicklungen.

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