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Mietenkonzept für Berlin gefordert

■ Abgeordnetenhaus debattierte Mietenpolitik

Berlin. Dem Mietnotstand in beiden Teilen Berlins kann nach Ansicht des Senats nur mit einem sozialverträglichen Gesamtkonzept begegnet werden. Dieses müsse die Leistungsfähigkeit der Mieter berücksichtigen. Gleichzeitig sollte es jedoch der Wohnungswirtschaft »Luft zum Atmen« geben, etwa bei Instandsetzung und Modernisierung. Diese Auffassung vertrat Bausenator Wolfgang Nagel (SPD) gestern in der Aktuellen Stunde des Abgeordnetenhauses, in der eine große Anfrage von CDU/SPD sowie von Bündnis 90/Grüne zur Mietenentwicklung in Berlin und den neuen Ländern zur Debatte stand. Nagel übte scharfe Kritik an den bisherigen Bonner Vorstellungen zur Gestaltung des Mietrechts im Beitrittsgebiet. Die Bonner Vorschläge seien bisher »sozial unausgewogen«, für die Verwaltung nicht umsetzbar und nicht mit den Festlegungen des Einigungsvertrages vereinbar. Wenn Hunderttausende von Menschen wieder zu Montagsdemonstrationen zögen, »weil die sozialen Folgen der Einheit unzumutbar und untragbar sind, dann hat die Politik versagt«. Nagel kündigte an, daß das Land Berlin im Bundesrat im Bündnis mit den anderen östlichen Ländern keiner Regelung des Mietrechts zustimmen werde, daß die soziale Lage östlich der Elbe noch verschärfe.

Nach Ansicht des Senats können die Betriebskosten aber erst dann umgelegt werden, wenn auch ein entsprechendes Wohngeld verabschiedet worden sei. Das derzeit diskutierte Wohngeldgesetz sei allerdings noch verbesserungsbedürftig. Schätzungen zufolge werden bald etwa 200.000 Haushalte im Ostteil der Stadt durch die zu erwartenden Mieterhöhungen einen Anspruch auf Wohngeld haben. Der Haushalt werde dadurch jährlich um etwa 400 bis 500 Millionen Mark belastet, von denen der Bund die Hälfte zu tragen habe, sagte Nagel. Der Senat halte an der besonderen Form der Berliner Mietenbindung fest. Diese Regelung soll auf alle problematischen Ballungsgebiete ausgedehnt werden. dpa

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