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Bonner Gesetz lähmt Stadtentwicklung

■ Berliner Stadtplaner-Initiative kritisiert Investitionsgesetz gegen Hemmnisse bei der Privatisierung/ Senat erwägt Änderungsvorschlag

Berlin. Das am vergangenen Freitag vom Bundestag verabschiedete Gesetz »zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung von Unternehmen und zur Förderung von Investitionen« hat in Fachkreisen heftige Kritik hervorgerufen. Stadtplaner und Architekten befürchten, daß das Gesetz zu einer »weiteren sozialen Destabilisierung im Wohnbereich und einem baulichen Verfall« führt und katastrophale Auswirkungen auf die Klein- und Mittelgewerbe haben wird. Sie forderten Bürgermeister Diepgen und die Ministerpräsidenten der neuen fünf Bundesländer deshalb gestern in einem offenen Brief auf, dem Gesetz im Bundesrat die Zustimmung zu verweigern. Wirtschaftssenator Meisner teilte der taz mit, daß der Senat überlege, einen eigenen Antrag in den Beratungsausschuß des Bundesrats einzubringen, der den speziellen Berliner Erfahrungen gerecht werde.

Das Investitionsgesetz sieht die Beibehaltung des bisherigen Grundsatzes »Rückgabe vor Entschädigung« vor. Für Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen soll jedoch eine »Vorfahrtsregelung« gelten. Damit soll den Ländern, Gemeinden und der Treuhand ermöglicht werden, Grundstücke und Gebäude, deren Rückgabe der frühere Eigentümer beantragt hat, verkaufen, verpachten und vermieten zu können. Voraussetzung soll sein, daß Betriebe und Arbeitsplätze geschaffen, eine »erheblicher Wohnraumbedarf der Bevölkerung« gedeckt und Infrastrukturinvestitionen durchgeführt werden.

In dem Brief an Diepgen, der unter anderem von der früheren Kreuzberger Baustadträtin Franziska Eichstädt und dem Stadtplaner Wulf Eichstädt und Professor Hardt-Walther Hämer, sowie den Ostberliner Architekten Grete Becker und Martin Beutel unterzeichnet wurde, wird kritisiert, daß das neue Gesetz »keine nennenswerten Verbesserungen gegenüber dem jetzigen Zustand einer »völligen Lähmung der Stadtentwicklung« mit sich bringe. Das Gesetz bringe nur Vorteile für große Unternehmen, die kleineren blieben auf der Strecke. »Von den Negativwirkungen der offenen Vermögensfragen sind vor allem die Städte mit ihrem großen Anteil von Mieterwohnungen und gewerblichen Mietobjekten betroffen«, heißt es weiter.

Wie berichtet, schließen die Ostberliner Wohnungsbaugesellschaften inzwischen nur noch befristete Wohnungs und Gewerbemietverträge mit kurzer Laufzeit ab. Stadtplaner Eichstädt befürchtet, daß dieser Zustand durch das neue Gesetz festgeschrieben wird. Wenn es im Gesetz heiße, »zur Deckung eines erheblichen Wohnraumbedarfs« sollten Miet- und Pachtverträge abgeschlossen werden, bedeutet dies für Eichstädt: »Mit erheblichem Wohnbedarf sind Wohnungen in der Größenordnung um die 1.000 gemeint und nicht einzelne Wohnungen im Altbau«. plu

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