: EG macht Kläranlagen bis zum Jahr 2005 zur Pflicht
Brüssel (taz/afp) — Bis zum Jahr 2005 sollen in der Europäischen Gemeinschaft keine Abwässer mehr ungeklärt in Flüsse und ins Meer geleitet werden. Die Umweltminister der EG verabschiedeten in Brüssel einen Stufenplan, der eine mechanische und biologische Reinigung für die Abwässer privater Haushalte vorschreibt. In Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnern soll dies bis zum Jahr 2000 erreicht werden, in kleineren Orten bis zum Jahr 2005. Für Gemeinden in sensiblen Küstenregionen sowie an den Zuflüssen zu diesen Gewässern gelten strengere Werte, die auch den Entzug von Phosphor und Stickstoff aus den Abwässern vorschreiben. Für nicht als „sensibel“ eingestufte Küstenregionen gelten weniger strenge Regeln. Die neue Regelung schreibt in der EG ähnliche Standards vor, wie sie in den alten Ländern der Bundesrepublik bereits gelten. Lediglich in den neuen Ländern sind Baumaßnahmen nötig, die Kosten von 60 Milliarden Mark erwarten lassen. Nur knapp 60 Prozent der Haushalte sind dort an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Städte wie Chemnitz haben überhaupt keine funktionierende Kläranlage. Die Gesamtkosten für Kläranlagen und Kanalisationsbau in der Europäischen Gemeinschaft belaufen sich nach Bonner Schätzung auf 300 bis 400 Milliarden Mark.
Nach der neuen Richtlinie sollen Gemeinden bereits ab dem Jahr 1998 Abwässer nicht mehr vollkommen ungeklärt in Flüsse und Gewässer ablassen dürfen. Das trifft besonders Brüssel, die bekannteste größere Stadt ohne Kläranlage. ten
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