: Was macht der Mönch nach Mitternacht?
Also ich als katholischer Atheist, freue mich über jede Meldung, die beweist, daß die Gottesdiener durchaus auch weltlichen Dingen zugetan sind. Es ist doch nett, wenn auch mal eine Nonne beim Klauen erwischt wird. In einem Supermarkt im schweizerischen Delsberg wurde eine 72jährige Nonne geschnappt, als sie gerade dabei war einen Büstenhalter und einen Unterrock unter ihre schwarze Nonnentracht zu schieben. Der Direktor des Ladens brummte der frommen Frau eine Geldbuße von 50 Franken auf, obwohl sie „aussah wie ein Unschuldsengel“, wie er meinte.
Immer wieder gerne liest man auch von Pastoren, Priestern und Kaplänen, die ihre Hormone nicht unter Kontrolle haben. Selbst thailändische Mönche folgen manchmal dem Ruf der Natur. Mitte letzten Jahres behauptete in Bangkok eine 23jährige Frau, sie erwarte ein Kind von einem buddhistischen Mönch. Die Affäre sorgte für einige Aufregung. Als eine Zeitung gar Augenzeugenberichte von den nächtlichen Aktivitäten des Mönchs veröffentlichte, war der Skandal perfekt. Der Mönch versuchte sich rauszureden, machte die Sache aber nur noch schlimmer, als er behauptete, Verwandte der Frau hätten ihn entführt und eine falsche Hochzeit inszeniert. Das war ein bißchen zu dick. Ein Kirchengericht in der ersten Instanz befand ihn des „sexuellen Mißverhaltens“ für schuldig. Das oberste thailändische Kirchengericht, an das der Mönch sich danach wandte, bestätigte das Urteil. Noch vor Mitternacht, am Tag der Urteilsverkündung, mußte er seine gelbe Kutte ablegen. Nun darf er sich voll und ganz der Wollust hingeben.
Richtige Verbrecher gibt es natürlich auch unter den scheinheiligen Brüdern. Einem Pater Franz rückten im vergangenen Jahr Beamte des Bonner Veterinäramtes auf die Zelle und befreiten dort einen Affen aus einem viel zu engen und völlig verdreckten Käfig. An dem Tier wurden schwere psychische und physische Verletzungen festgestellt. Laut Gutachten waren die Klosterjahre für den Affen die Hölle auf Erden. Anfang März wurde der Gottesmann wegen Tierquälerei verknackt. Das Gericht verbot ihm für die nächsten fünf Jahre, ein Tier zu halten. Außerdem bekam er eine Geldstrafe von 1.500 Mark aufgebrummt. Zahlt der zur absoluten Armut verpflichtete Pater nicht, muß er für 50 Tage hinter Gitter. Die sitzt der Gottesmann natürlich auf der linken Backe ab, aber vielleicht kommt er dann ja dahinter, wie sich Gottes Kreatur im Käfig so fühlt. Karl Wegmann
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