: Entlassungen rückgängig machen
Frankfurt (afp) — Das IG-Metall- Vorstandsmitglied Horst Klaus hat die Berliner Treuhandanstalt aufgefordert, die ostdeutschen Betriebe unverzüglich anzuweisen, keine Kündigungen auszusprechen und bereits verfügte Entlassungen wieder zurückzunehmen. Angesichts der Verlängerung der in den neuen Bundesländern geltenden Kurzarbeitergeld-Regelungen bis zum Jahresende bestehe für die Betriebe nicht der geringste Anlaß, jetzt zum nächstmöglichen Termin zu kündigen, erklärte Klaus. Die Unternehmen koste das Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses unter diesen Voraussetzungen keinen Pfennig mehr, betonte der Gewerkschafter. Für die betroffenen Arbeitnehmer sei es jedoch ein „ungeheurer Unterschied“, ob sie gekündigt oder bei bestehendem Arbeitsverhältnis in Kurzarbeit — auch in „Kurzarbeit Null“ — seien. Die Arbeitnehmer sollten aber die angebotenen Qualifizierungsmaßnahmen besser zu nutzen.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen