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Drei Freisprüche im IRA-Prozeß Verurteilung in Deutschland?

Roermond (taz) — Drei der vier Angeklagten im Prozeß gegen die mutmaßlichen IRA-Aktivisten im niederländischen Roermond, gegen die die Staatsanwaltschaft in der vergangenen Woche 20 Jahre wegen vorsätzlichen Mordes zweier australischer Touristen beantragt hatte, sind gestern aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Der vierte Angeklagte, der 27jährige Gerard Harte, wurde für schuldig befunden und zu einer Gefängnisstrafe von 18 Jahren verurteilt.

Obwohl die drei Freigesprochenen von einem „großen Tag“ sprachen und auch ihre Anwälte sich sehr befriedigt äußerten, werden sie nicht aus der Untersuchungshaft entlassen. Denn gegen Donna McGuire, Sean Hicke und Paul Hughes läuft ein Auslieferungsverfahren der deutschen Justiz wegen vermeintlicher Täterschaft bei den Anschlägen von Wildenrath und Bielefeld in den Jahren 1988 und 1989. Die drei mutmaßlichen IRA-Aktivisten werden solange in niederländischer Haft bleiben, bis das Justizministerium in Den Haag über das Auslieferungsbegehren entschieden hat. Die Entscheidung des höchsten niederländischen Gerichtshofes, des Hoge Raad, wird erst in einigen Monaten erwartet.

Die Tatsache, daß ausschließlich Gerard Harte schuldig gesprochen wurde, hat in den Niederlanden für Überraschung gesorgt. Harte ist der einzige, gegen den die deutschen Behörden keinen Auslieferungsantrag gestellt hatten, somit der einzige, der bei einem Freispruch auf freien Fuß gesetzt werden würde. Für die drei anderen dürfte der Freispruch von Roermond keinen allzu großen Unterschied machen: Sie werden, so wird allgemein erwartet, in Deutschland überführt und verurteilt werden. Harald Doornbos

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