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Probebohrungen im Wattenmeer genehmigt

■ Umweltschützer wollen gegen Trasse klagen

Mit maximal 14 Bohrlöchern darf das staatliche norwegische Energieunternehmen Statoil im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer untersuchen, ob der Boden den Bau einer Erdgas-Pipline zuläßt. Die Bohrungen vor der Insel Norderney müssen außerdem vor der Vogel-Brutzeit am 9. April abgeschlossen sein. Mit diesen Einschränkungen genehmigte die Bezirksregierung Weser-Ems die umstrittenen Probebohrungen für eine geplante Erdgasleitung von Norwegen nach Niedersachsen.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kündigte eine Klage für den Fall an, daß für den Bau einer Pipeline durch den Nationalpark Wattenmeer entschieden werde. Dies würde gegen die EG-Vogelschutzrichtlinie verstoßen. Die Genehmigung der Probebohrungen dürfe eine Entscheidung über den Verlauf der Trasse nicht präjudizieren.

Die Befreiung von der Nationalpark-Verordnung und dem Naturschutzgesetz sowie die erteilten Auflagen sind nach Angaben aus Hannover mit dem Umweltministerium abgesprochen. Die alte Genehmigung hätte Statoil das Recht gegeben, ohne Frist an beliebig vielen Bohrlöchern die Voraussetzungen für den Pipeline-Bau zu prüfen. Im März hatte die Bezirksregierung eine Bohrgenehmigung auf Druck des Ministeriums zurückgenommen, nachdem Umweltverbände Widerspruch eingelegt hatten.

Die Statoil will für die 660 Kilometer lange „Euro-Pipe“ eine Trasse durch den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, während das Umweltministerium eine Strecke außerhalb des Nationalparks favorisiert. In Gesprächen mit dem Unternehmen sei betont worden, daß vor einer Baugenehmigung mindestens drei Trassen auf ihre Umweltverträglichkeit überprüft würden, so eine Sprecherin des Ministeriums. Die eingeschränkte Bohrgenehmigung sei auch mit Umweltverbänden besprochen worden. Die hätten ihren Widerspruch aber nicht zurückgenommen. dpa

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