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Kein Kindergeld für Nichtehemann

Essen (dpa) — Für Kinder seiner Lebensgefährtin kann der Partner kein Kindergeld beanspruchen, auch wenn sie mit in seiner Wohnung leben und beide Partner dies wünschen. Dies hat das nordrhein-westfälische Landessozialgericht (LSG) in Essen entschieden. Die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft brächten durch die von ihnen gewählte Form des Zusammenlebens zum Ausdruck, daß sie die rechtlichen und tatsächlichen „Konsequenzen einer Eheschließung mit den dadurch verbundenen Vor- und Nachteilen gerade nicht wollten. (Az.: L13 Kg 84/90 LSG/NRW)

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