: Schuldnerberatung: Bewährungsfrist für Hochverschuldete zu lange
Kassel (dpa) — Die vom Bonner Justizministerium angekündigte „Restschuldbefreiung“ hochverschuldeter Verbraucher und kleiner Gewerbetreibender (s. taz von vorgestern) hält die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) in Kassel für unzureichend. Der Gesetzentwurf sei zwar ein „Schritt in die richtige Richtung“, die für sieben Jahre vorgesehene „Wohlverhaltensphase“ sei jedoch eine zu lange Zeit, kritisierte Stephan Hupe, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft.
Hupe forderte, diese Phase, in der Schulder den pfändbaren Teil ihres Einkommens an einen Treuhänder abführen sollen, nach niederländischem Vorbild auf drei Jahre zu verkürzen. Ein Fehler sei, daß die erwogenen Pfändungsfreigrenzen für viele Familien weiterhin unter dem Sozialhilfesatz lägen. Die vorgesehene Lösung bräche schon zusammen, wenn in einem Fünf-Personen- Haushalt eine Waschmaschine kaputtgehe. Eine notwendige Neuverschuldung sei bei dem Bonner Modell ausgeschlossen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen