: Blankoscheck-betr.: Bundeswehreinsatz außerhalb Deutschlands
betr.: Bundeswehreinsatz außerhalb Deutschlands
Haben wir das nicht alles schon einmal erlebt? Die Ausstellung eines Blankoschecks für eine Regierung, die wir noch gar nicht kennen, die vielleicht von Scharfmachern geleitet wird, ohne die Verpflichtung, das Volk, das heißt die Volksvertretung, vorher zu befragen?
Richtig. Es war bei der Beschließung der Notstandsgesetze vor etwa 25 Jahren, Gesetz geworden als Grundgesetzänderung dank der Jasager der SPD. [...]
Heute sind wir in der gleichen Lage. Diesmal geht es um den Einsatz bundesdeutscher Soldaten außerhalb der Grenzen Deutschlands. Und wiederum sind es Sozialdemokraten, die die Annahme einer entsprechenden Grundgesetzänderung ermöglichen wollen.
Nun muß man zugeben, man kann sich Fälle vorstellen, in denen irgendwelche Drahtzieher unsere ganze Wirtschaft an den Rand des Ruins treiben könnten. Und ebenso sind heute Weltkonstellationen denkbar, in denen die gesamte zivilisierte Welt gefordert ist, alle Machtmittel zur Befriedigung der Weltlage einzusetzen. Aber wer soll darüber entscheiden?
[...] Da wir eine parlamentarische Demokratie sind, muß die Beurteilung der innen- und außenpolitischen Lage von der Volksvertretung, dem Bundestag ausgehen. Die Demokrato-Bürokratie antwortet darauf: Das dauert zu lange. Die Einhaltung der gesetzlichen Fristen für die Einberufung des Bundestags zögert eine Entscheidung in Notfällen unerträglich lange hinaus.
Dann wäre also das, was wir brauchen, nicht ein Blankoscheck für die Regierung zur Lösung innen- oder außenpolitischer Schwierigkeiten, sondern eine Notermächtigung für die Regierung, die bürokratische Hindernisse für die Einberufung des Bundestages außer Kraft setzen. Jede/r Abgeordnete hat Telefon. Von jedem Punkt der BRD aus könnte er/ sie binnen 24 Stunden am Ort des Bundestages sein. Und binnen drei Tagen hätte der Bundestag eine demokratische Lösung gefunden.
Vielleicht könnte sogar diese grundsätzliche Regelung auch automatisch für die Blankovollmacht der Regierungen kraft Notstandsgesetzes in Kraft treten. Dann wären die Schäden der Notstandsgesetze aus der Welt geschafft. Und die SPD wäre der peinlichen Diskussion enthoben, ob der Vogelsche Vorschlag oder der Bahrsche Anwendung finden sollte. Und obendrein wäre einer der schwärzesten Schandflecke auf dem Schilde der SPD bereinigt. Walter Hinze, Berlin
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