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AKW Stade vor Gericht

■ Testfall für rot-grünes Ausstiegs-Versprechen

Die Sicherheit des Reaktordruckbehälters des AKW Stade, das seit 1972 in Betrieb und eines der ältesten in der Bundesrepublik ist, steht im Mittelpunkt einer Verhandlung vor dem Atomsenat des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg am Mittwoch und Donnerstag dieser Woche. Zwei in Stade und damit nur zehn Kilometer von dem Reaktor entfernt wohnende Bürger wollen erreichen, daß das niedersächsische Umweltministerium die Betriebsgenehmigung widerruft, die der PreussenElektra 1972 erteilt worden ist. Das AKW ist seit dem 8. März für acht Wochen für den 19. Brennelementwechsel abgeschaltet.

Die Kläger, ein Bauingenieur und ein Diplom-Soziologe, rügen in dem seit 1986 anhängigen Verfahren die fortgeschrittene Versprödung des Reaktordruckbehälters durch Neutronenbestrahlung. Damit sei die notwendige Sicherheit der Anlage nicht mehr gegeben. Es bestehe die Gefahr eines Behälterbruchs bei besonderen Belastungen wie etwa bei einer Notabschaltung. Der Hamburger Rechtsanwalt Nikolaus Piontek als Klägervertreter verwies am Montag darauf, daß der Atomsenat bereits 1982 in einem Beschluß feststellte, daß damals die Voraussetzungen für eine beantragte Stillegung des AKW Stade nicht vorgelegen habe, die Lebensdauer des Reaktordruckbehälters nach den damaligen Berechnungen jedoch 1987 beendet sei.

Das am Mittwoch beginnende Hauptsacheverfahren wird von Atomkraftgegnern mit Spannung erwartet, weil es als Testfall für die Ernsthaftigkeit des von der rot-grünen Landesregierung verkündeten Ausstiegswillen aus der Kernenergienutzung gilt. Im Koalitionsvertrag heißt es, daß „insbesondere gegen das AKW Stade starke Sicherheitsbedenken bestehen. Sollten diese nicht auszuräumen sein, werde die Regierung den Rahmen des geltenden Rechts ausschöpfen, um eine Stillegung des Reaktors durchzusetzen“. dpa

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