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Parteien einigten sich über Stasi-Akten-Gesetz

■ Begrenzter Zugang für Nachrichtendienste/ Betroffene erhalten vollständiges Einsichtsrecht in ihre Dossiers/ Stasi-Opfer können die Namen der Spitzel erfahren

Berlin (afp/taz) — CDU/CSU, SPD, FDP und das Bündnis 90/Grüne haben sich gestern auf die Eckwerte eines zukünftigen Stasi-Akten-Gesetzes geeinigt. Stasi- Opfer sollen danach ein vollständiges Einsichtsrecht in ihre Akten erhalten und aus ihnen ersehen können, wer sie bespitzelt hat. Die Nachrichtendienste sollen im Gegenzug nur ein eng eingegrenztes Zugriffsrecht auf die Hinterlassenschaften des Staatssicherheitsdienstes der DDR erhalten.

Die Offenlegung der Opfer-Akten im Rahmen der Strafverfolgung soll auf schwere Straftaten beschränkt werden und zudem nur dann erfolgen, wenn ein begründetes Interesse nachgewiesen werden kann. Alle anderen Institutionen dürfen Stasi-Akten nur zu gesetzlich genau festgelegten Zwecken erhalten.

Weiter wurde vereinbart, die Rechtsstellung der Stasi-Akten-Behörde zu festigen. Die innenpolitischen SprecherInnen der Bundestagsfraktionen kündigten gestern an, jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf so schnell wie möglich vorzulegen. SEITE 4

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