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Vermögende erhalten keine Arbeitslosenhilfe

Kassel (ap) — Das Bundessozialgericht in Kassel hat jetzt im schriftlichen Verfahren grundsätzlich entschieden, daß Arbeitslose nach Ablauf ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld keine Arbeitslosenhilfe beanspruchen können, wenn sie über verwertbares Vermögen verfügen. Davon ist nach der höchstrichterlichen Feststellung dann auszugehen, wenn die Vermögenswerte verbraucht, übertragen oder belastet werden können. Die Verwertung ist nur dann unzumutbar, wenn sie ausgesprochen unwirtschaftlich ist und der zu erzielende Erlös in einem deutlichen Mißverhältnis zu dem wirklichen Wert steht. Damit unterlag in letzter Instanz eine arbeitslose Frau aus Baden-Württemberg, der die Arbeitslosenhilfe verweigert wurde, weil sie über Grundbesitz und Bausparverträge verfügt. (Aktenzeichen: Bundessozialgericht 11 RAr 133/88)

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