: NS-Prozeß nicht eingestellt
Duisburg (dpa) — Im Prozeß um den Mord an fünf Häftlingen des Konzentrationslagers Mauthausen im April 1945 hat das Landgericht Duisburg am Montag einen Antrag der Verteidigung auf Einstellung des Verfahrens abgelehnt. Die Schwere des Schuldvorwurfes rechtfertige die Belastungen, denen die beiden Angeklagten, die ehemaligen SS-Rottenführer Karl-Bruno Blach (71) und Dominik Gleba (69), durch über Jahre andauernde Ermittlungen und 14monatige Untersuchungshaft ausgesetzt wurden. Gegen Gleba waren mehrfach Ermittlungen eingeleitet worden, die sich über insgesamt elf Jahre hinzogen, bevor Anklage erhoben wurde. Sein Verteidiger hatte darin einen Verstoß gegen das Rechtsstaatsgebot gesehen, wonach jeder Beschuldigte einen Anspruch auf Abwicklung seines Verfahrens in einer angemessenen Zeit habe. Den Vorwurf der Anklage, mindestens drei KZ-Häftlinge erschossen zu haben, stritt Blach am zweiten Verhandlungstag ab.
Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen
Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen