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Noch kein Verfahren wegen Zwangsadoptionen in der Ex-DDR

Berlin/Bonn (ap) — Gegen die ehemalige DDR-Bildungsministerin Margot Honecker kann noch kein Strafverfahren wegen der Zwangsadoptionen erhoben werden. Kindesentziehung sei ein Antragsdelikt und werde nicht automatisch von der Staatsanwaltschaft verfolgt, erklärte die Berliner Justizsprecherin Jutta Burghart am Samstag. Sie rechne frühestens Ende kommender Woche damit, daß betroffene Eltern oder nun volljährige Kinder einen Strafantrag stellten.

Bundesfamilienministerin Hannelore Rönsch sprach sich in Bonn dagegen aus, „dieses entsetzliche Kapitel der SED-Herrschaft unter Zeitdruck“ aufzuarbeiten. Um die Frist zu verlängern, in der Zwangsadoptionen rückgängig gemacht werden können, müsse der Einigungsvertrag geändert werden.

Dem früheren Unterhändler der DDR beim Freikauf von Gefangenen, Rechtsanwalt Vogel, sind nach eigenen Angaben etwa 20 Fälle von Zwangsadoptionen bekannt. Vogel sagte einem Bericht der Berliner 'Morgenpost‘ zufolge, er habe in seinen Schriftsätzen auf die Rechtswidrigkeit der Zwangsadoptionen hingewiesen, sei jedoch von Margot Honecker immer „abgeschmettert“ worden. Die im DDR-Volksbildungsministerium zuständige Abteilung Jugendhilfe/Heimerziehung habe sich „quergestellt“.

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