: Transnuklear-Prozeß: Haftstrafe gefordert
Hanau (ap) — Eine Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen Untreue hat die Staatsanwaltschaft Hanau im Transnuklearprozeß für den ehemaligen Abteilungsleiter Hans-Günther Knackstedt gefordert. Staatsanwalt Wolfgang Popp warf Knackstedt am Montag in seinem Plädoyer vor, die Atomfirma Transnuklear durch Beteiligung an Vermögensverschiebungen und Manipulationen um 2,5 Millionen Mark geschädigt zu haben. Popp hielt Knackstedt vor, durch Scheinaufträge, Scheingeschäfte, die Gründung von Briefkastenfirmen und Rechnungsfälschungen an Verschiebungen in Höhe von 2,5 Millionen Mark beteiligt gewesen zu sein. Es sei zwar lebensfremd anzunehmen, daß sich Knackstedt dabei nicht auch selbst bereichert habe, doch könne ihm dies nicht nachgewiesen werden. Vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hanau läuft seit Anfang Februar der Strafprozeß zur Aufklärung des Hanauer Atommüll- und Schmiergeldskandals aus dem Jahr 1987. Das Verfahren gegen einen der vier Angeklagten war bereits vor einigen Wochen gegen Zahlung von 100.000 Mark eingestellt worden. Danach war auch das Verfahren gegen Knackstedt abgetrennt worden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen