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Urteil im Prozeß Ströbele-Broder

Berlin (taz) — Im Prozeß des ehemaligen Vorstandssprechers der „Grünen“, Christian Ströbele, gegen den Journalisten Henryk Broder, der vorgestern vor dem Landgericht Berlin verhandelt wurde, erging am Abend desselben Tages das Urteil. Das Gericht hatte zu entscheiden, ob die Wiedergabe eines Hintergrundgespräches zwischen Broder und Ströbele über den Golfkrieg, die Rolle Israels und die der „Grünen“ resp. der Friedensbewegung in Deutschland in Form wörtlicher Zitate korrekt war oder nicht. Die taz berichtete in der gestrigen Ausgabe.

Tenor des Urteils, dessen schriftliche Begründung noch aussteht, gibt Ströbele in einem Punkt recht: Die Anführungszeichen bei „big mouth“ müssen weg, denn das ist keine korrekte Wiedergabe von „schlimmes Großmaul“. Die anderen Klagepunkte wurden abgewiesen. Entsprechend war auch der Kostenentscheid: drei Viertel zu Lasten des Klägers, ein Viertel zu Lasten des Beklagten. Während der beklagte Broder sich über den Ausgang durchaus zufrieden zeigte, erwägen die Kläger, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Allerdings wollen sie die schriftliche Begründung abwarten. U.H.

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