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„Das Schiff“ darf im Ostertor anlegen

■ „Hal över“ siegt vor Gericht gegen den Boykott der Behörden / Auftakt schon zur Breminale?

Auch dröges Juristendeutsch kann Freude auslösen: „Die sofortige Vollziehbarkeit des Anlegeverbots am Ponton stromauf der Sielwall-Fährenrampe am rechten Weserufer während des Fährbetriebes der Sielwall-Fähre entfällt“, beschloß jetzt das Verwaltungsgericht. Damit ist der Weg frei für „Das Schiff“, die große Schwester der kleinen Sielwallfähre „Ostertor“.

Das Schiff durfte auf Weisung des Wasser- und Schiffahrtsamtes Bremen (WSA) bisher nicht an der Anlegestelle am Sielwall festmachen. Dagegen hatte der Verein „Hal över“ Widerspruch eingelegt, der normalerweise aufschiebende Wirkung hätte. Das WSA forderte aber den „sofortigen Vollzug“ des Anlegeverbotes wegen einer „besonderen Gefährdung“ der Schiffahrt. Dagegen beantragte „Hal över“ beim Verwaltungsgericht die Aufhebung dieser sofortigen Vollziebarkeit — mit Erfolg.

Das zweite Schiff geriet von Beginn an zum Zankapfel zwischen Verein und WSA. Die Behörde pocht auf Sicherheitsbedenken. Wenn „Das Schiff“ quer zur Fahrtrichtung am Sielwall oder beim Cafe Sand anlege, könne es zu Kollisionen mit den Binnenschiffern kommen. Nach einem Ortstermin am letzten Dienstag kamen die Richter jedoch zu der Überzeugung, daß

Neben der kleinen „Ostertor“ wird hier künftig auch „Das Schiff“ über die Weser pendeln Foto: Archiv

keine besondere Gefahr besteht. Die Bedenken des WSA seien „so nicht zutreffend“, „ohne rechtlichen Belang“ und: „Im übrigen überzeugen die Bedenken der Antragsgegnerin auch nicht.“ Lediglich in zwei Punkten kann das WSA auf dem Anlegeverbot bestehen: vier Stunden täglich bei Niedrigwasser, weil dann die Schiffahrtsrinne zu schmal wer

den könnte, wenn „Das Schiff“ am Ponton liegt und bei geöffneter Schleuse, wegen des Binnenschiffsverkehrs.

„Mit diesem Beschluß können wir gut leben“, freut sich der Vorsitzende des Vereins „Hal över“, Dieter Stratmann. Der stellvertretende Vorsitzende des WSA, Peter Beil, will die Schlacht gegen den Verein aber noch nicht verloren geben: „In der Hauptsache ist noch nicht entschieden. Dieser Beschluß ist noch keine Genehmigung. Wir sehen im Anlegen der Fähre nach wie vor eine außerordentliche Gefahr.“

Zu entscheiden hat darüber die übergeordnete Behörde, die Was

hier bitte das Foto

mit dem Fährschiff

ser- und Schiffahrtsdirektion Aurich (WSD). Der zuständige Dezernent, Hans-Otto Schulze, hat sich bereits mit der ausführlichen Begründung des Bremer Gerichts befaßt und hält sie für „durchaus vertretbar“. Die Argumente gegen ein generelles Anlegeverbot würden im Widerspruchsbescheid berücksichtigt werden. Schon Ende des Monats soll der Bescheid in seiner endgültigen Fassung nach Bremen gehen, denn „der Verein will schließlich mit dem Schiff Geld verdienen.“

Fehlt nur noch das „Fährzeugnis“, eine Art TÜV-Bescheinigung. „Das Schiff“ darf vorerst nur zu Rundfahrten starten. Vor

gesehen ist aber auch ein Fährbetrieb zu Zeiten, in denen die kleine „Ostertor“ nicht ausreicht: am Wochenende, bei Werderspielen oder bei der Breminale.

Zuständig für das Papier ist die „Schiffsuntersuchungskommission“ (SUK). „Es ist Sache des Vereins, einen Termin mit uns zu machen“, heißt es beim SUK. „Haben wir bereits am 28. Mai schriftlich beantragt“, teilt Karin Piotrowski von „Hal över“ mit. Damit die große Fähre wenigstens zur Breminale zwischen Cafe Sand und Sielwall pendeln kann, wird der Anwalt des Vereins heute noch einmal mit dem WSA verhandeln. asp

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