Keine Waffen für Regime-Stützen

Erfurt. Wer das SED-Regime und seinen Unterdrückungsapparat als Mitarbeiter im Ex-Ministerium für Staatssicherheit oder herausgehobener Repräsentant der SED gestützt hat, soll nicht weiterhin Waffenträger sein können. Das ist der wesentliche Inhalt einer Initiative, die die Landesregierung im Bundesrat zur Änderung des Waffen- und Bundesjagdgesetzes einbringen wird.

Damit geht Thüringen über einen Antrag des Landes Sachsen-Anhalt hinaus, der nur den Ausschluß von hauptamtlichen Mitarbeitern des MfS zum Ziel hat. Nach der thüringer Initiative sollen hauptamtlichen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS ebenso wie hauptamtlichen Mitarbeitern der SED, der Politabteilungen der bewaffneten Organe und der hauptamtlichen Parteisekretäre dieser Dienststellen, aber auch Mitgliedern der Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen der SED der Erwerb des Jagdscheines sowie von Waffen und Munition grundsätzlich untersagt werden, weil sie wegen ihrer Vergangenheit die dafür notwendige Zuverlässigkeit nicht besitzen.

Betroffen seien die Personen, die nach dem kürzlich in Kraft getretenen Thüringer Polizeiorganisationsgesetz von einer Tätigkeit in der Polizei ausgeschlossen sind.

Das Thüringer Innenministerium hat die Polizeibehörden, die derzeit noch für Waffenerlaubnisse zuständig sind, angewiesen, bei Verdacht einer besonderen Verstrickung in das SED-Regime, das Erlaubnisverfahren auszusetzen und eine Anfrage an die Gauck-Behörde zu richten. Keinesfalls genüge eine eidesstattliche Erklärung des Bewerbers, kein Mitarbeiter des MfS oder herausgehobener Parteifunktionär der SED gewesen zu sein. adn