Kasse zahlt nicht für Kieferoperation

Kassel (ap) — Die Krankenkassen müssen auch dann nur einen Teil der Kosten für Zahnersatz übernehmen, wenn sie den Patienten vor dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform am 1. Januar 1989 die Übernahme der vollen Kosten zugesagt hatten. Dies entschied jetzt in mehreren Prozessen das Bundessozialgericht in Kassel, das damit in letzter Instanz der Auffassung des Bundesverbandes der Ortskrankenkassen entsprach. Die Richter in Kassel wiesen unter anderem die Klage einer Frau ab, die wegen einer Erkrankung die Zahnbehandlung nicht mehr wie vorgesehen im Jahre 1988 beginnen konnte und jetzt, nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform, nur noch eine Kostenerstattung in Höhe von 60 Prozent erhält. Auch mehrere Eltern, die für die kieferorthopädische Behandlung ihrer Kinder nur noch einen Zuschuß von 80 Prozent der Kosten bekommen, hatten mit ihren Klagen vor dem Bundessozialgericht keinen Erfolg. (Az: Bundessozialg. 3 RK 12/90 sowie 22/90 und 37/90)