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Humboldt-Uni: Abwicklung gestoppt

Berlin (dpa) — Die Abwicklung der Ostberliner Humboldt-Universität ist teilweise rechtswidrig. In einem Eilverfahren beschloß das Berliner Oberverwaltungsgericht, daß die Fachbereiche Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Geschichte, Erziehungswissenschaften und das Institut für Philosophie zunächst vom Berliner Senat nicht aufgelöst werden dürfen. Bis zur Entscheidung in der Hauptverhandlung müßten die Einrichtungen in jedem Fall fortgeführt werden, hieß es in einem am Montag veröffentlichten Beschluß. In seiner Begründung meinte das höchste Berliner Verwaltungsgericht, daß der Senat grundsätzlich Teilbereiche der Humboldt-Universität abwickeln dürfe. Dies sei aber nach dem Einigungsvertrag und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur zulässig, wenn die Fachbereiche tatsächlich aufgelöst und nicht lediglich umstrukturiert würden. Das sei bei den genannten Fakultäten nicht der Fall. (OVG 8 S 78.91.)

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