: Unterlassene Recherche
■ Zu „Bremer Filz vor dem Arbeitsgericht“, 30.5.1991
So erfreulich Klaus Wolschners Heimkehr aus Berlin für die Bremer Medienszene ist, so ärgerlich ist seine unterlassene Recherche im o. g. Fall. „Man soll auch den anderen Teil hören“. Ein Anruf, und er hätte sich zumindest folgendes anhören können: 1. Zu dem genannten Gespräch mit Frau A.ist vom Vorstand förmlich eingeladen worden. Das Ergebnis wurde ebenfalls auf Kopfbogen der Stiftung festgehalten. 2. Gegenstand des Gesprächs waren ausschließlich die Probleme im Arbeitsverhältnis mit Frau A. Daraus eine Parteiversammlung zu machen, ist genauso absurd wie einen Kirchentag oder Gewerkschaftsversammlung, weil alle Gesprächspartner evangelisch oder in der Gewerkschaft sind. 3. Es ist zu keiner Zeit von der senatorischen Behörde irgendeine Vorgabe oder dergleichen in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Frau A. gemacht worden. Dagegen gibt es zu Hauf Klagen auf allen Ebenen des Amtes für Soziale Dienste und die Weigerung, mit Frau A. weiter zusammenzuarbeiten. 4. Die Stiftung ist auch finanziell darauf angewiesen, daß ihre Dienste z.B. bei den sozialen Diensten und Einrichtungen der Stadt fachlich akzeptiert werden. Bei Frau A. ist das leider nicht der Fall. 5. Mein Vermerk über das Gespräch mit Frau A. existierte schon und war Gegenstand einer Vorstandssitzung gewesen, als ihn der Geschäftsführer abforderte. Wenn Sie schon aus vertraulichen Briefen zitieren, dann richtig: „...ÜBERLEGEN,OB ich daraus eine Abmahnung machen kann.“
Dr. H.-C. Hoppensack
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