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Letzte Chance für Genossenschaften

■ Entschuldungsanträge können bis Freitag gestellt werden

Dresden. Schulden in Höhe von 1,1 Milliarden Mark wollen bisher 507 sächsische Landwirtschaftsunternehmen loswerden. Entsprechende Entschuldungsanträge richteten die Betriebe bis gestern an die Treuhandanstalt. Sie hoffen, auf diese Weise die Last von Alt- und Zwangskrediten abzuwerfen und damit marktwirtschaftlich handlungsfähig zu werden. Bis zum Freitag, so das Landwirtschaftsministerium in Dresden, werden noch Anträge entgegengenommen. Danach eingehende Bitten auf Entschuldung können dann ebensowenig berücksichtigt werden wie vor dem 31. März gestellte Anträge, denen bisher keine Sanierungs- und Entwicklungspläne nachgereicht worden sind. Die ursprünglich bis Ende März gesetzte Frist war um ein Vierteljahr verlängert worden. Als Hauptproblem habe sich für viele Unternehmen erwiesen, neben dem Sanierungsplan auch ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorzulegen. Die sächsischen Anträge zielen auf die Entschuldung von 837 Millionen Mark aus Grundmittelkrediten, der Rest auf Umlaufmittel- und sonstige Kredite, die noch immer Landwirtschaftsbetriebe verschiedener Größen und Eigentumsformen — vor allem jedoch ehemalige LPG — belasten. Im Freistaat kommen rund 80 Prozent der Entschuldungsanträge aus den Regierungsbezirken Dresden und Chemnitz.

Eine Arbeitsgruppe am Institut für landwirtschaftliche Betriebswirtschaft in Böhlitz-Ehrenberg bei Leipzig ist jetzt mit der Bewertung der Anträge befaßt. Sie soll feststellen, ob das entsprechende Unternehmen 1993 wirtschaftlich arbeiten kann und wie hoch die Entschuldung sein müßte. Wird dem Antrag später stattgegeben, übernimmt die Treuhand zunächst ein Viertel der Altkredite, über die verbleibenden 75 Prozent vereinbaren sich Unternehmen und Banken. adn

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