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Treuhand gerät unter Druck: Auffangfirmen sollen her

■ Arbeitgeber und Gewerkschaften ziehen an einem Strang: Treuhand soll Arbeitsförderungsgesellschaften einrichten

Dresden/Potsdam (dpa/vwd) — Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall hat die Treuhand aufgefordert, beim Streit um die Beteiligung ostdeutscher Unternehmen an Arbeitsförderungsgesellschaften klare Voraussetzungen und Bedingungen zu formulieren, um den Übergangscharakter der Gesellschaften deutlich zu machen. Hauptgeschäftsführer Kirchner schlug am Mittwoch vor, der Anteil des einzelnen Betriebes an einer Arbeitsförderungsgesellschaft könne auf fünf Prozent beschränkt werden. In jedem Fall müßten die Gesellschaften zeitlich befristet werden. Es müsse auch ausgeschlossen sein, daß die Betriebe zu einer späteren übernahme dieser Arbeitnehmer verpflichtet werden. Hinsichtlich der Beteiligung an den Auffanggesellschaften zögen Arbeitgeber und Gewerkschaften gegenüber der Treuhand an einem Strang, betonte Kirchner.

Der Bezirksleiter der IG Metall in Sachsen, Hasso Düvel, hielt die Befristung der Beschäftigungsgesellschaften für „kompromißfähig“.

Auch Brandenburgs Landesregierung dringt weiterhin auf eine Beteiligung der Treuhandbetriebe an Arbeitsförderungsgesellschaften. Laut Wirtschaftsminister Hirche will Ministerpräsident Stolpe diese Forderung erneut am kommenden Freitag Bundeskanzler Kohl in Bonn unterbreiten. Am selben Tag würden die Arbeits- und Wirtschaftsminister der neuen Bundesländer in dieser Angelegenheit bei der Treuhandanstalt in Berlin vorstellig werden.

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