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Sechseinhalb Jahre Haft für RAF-Aussteiger Beer

■ Gericht wendet Kronzeugenregelung an und bleibt unter der Forderung der Bundesanwaltschaft/ Beer nimmt Urteil an

Koblenz (ap/taz) — Erstmals ist in einem Prozeß um einen RAF-Aussteiger das Urteil geringer als die Strafforderung der Bundesanwaltschaft ausgefallen. Zu einer Jugendstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilte der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz gestern das ehemalige RAF-Mitglied Henning Beer. Die Bundesanwaltschaft hatte elf Jahre Haft gefordert, die Verteidigung auf maximal fünf Jahre plädiert. Der Senat wandte in dem Urteil die strafmildernde Kronzeugenregelung an. Der jetzt 32jährige Beer habe durch sein Geständnis zur Aufklärung terroristischer Straftaten beigetragen. Das Gericht befand den RAF-Aussteiger unter anderem des versuchten Mordes und der Beihilfe zum 21fachen versuchten Mord für schuldig. Er nahm das Urteil an. SEITE 4

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