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Mauerschützen

■ Staatsanwaltschaft pocht auf Verfahren

Berlin (dpa) — Die Berliner Staatsanwaltschaft pocht auf Verfahren wegen tödlicher Schüsse an der früheren Mauer. Sie legte wegen Nichteröffnung des Hauptverfahrens gegen einen mutmaßlichen Mauerschützen beim Berliner Landgericht Beschwerde ein. Das teilte Justizsprecherin Jutta Burghart mit. Das Landgericht hatte die Anklage abgewiesen, weil dem Beschuldigten seine Behauptung nicht widerlegt werden könne, er habe nur auf die Füße des am 6. Februar 1989 an der Berliner Mauer erschossenen Chris Gueffroy gezielt. Wegen des Todes von Gueffroy sitzen derzeit drei weitere Grenzsoldaten in Berliner Untersuchungshaft.

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