: Kampfköter nur mit Polizei-Erlaubnis
■ Ab 1.Oktober tritt die Polizeiverordnung in Baden-Württemberg in Kraft
Stuttgart (afp) — Kampfhunde dürfen in Baden-Württemberg ab Oktober nur noch gehalten werden, wenn's die Polizei erlaubt. Dies sieht eine neue Polizeiverordnung vor, die Landwirtschaftsminister Gerhard Weiser (CDU) am Mittwoch in Stuttgart vorstellte. Damit ist Baden- Württemberg das erste Bundesland, das einen „Waffenschein“ für Kampfhunde einführt. Nach Weisers Angaben wird die polizeiliche Erlaubnis nur erteilt, wenn gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers keine Bedenken bestehen und er seine Eignung als Führer von Kampfhunden nachweisen kann. Die Hundehalter haben diesen Erlaubnisbescheid mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Erlaubnis kann befristet, mit Auflagen und auf Widerruf ausgestellt werden. Die neue Verordnung schreibt vor, daß Kampfhunde, die älter als sechs Monate sind, außerhalb von geschlossenen Grundstücken an der Leine zu führen sind. Ebenso wie bissige Hunde müssen dann auch Kampfhunde prinzipiell einen Maulkorb tragen. Ausnahmen von diesem Maulkorbzwang sind bei Prüfung durch einen Hundesportverein möglich.
Insgesamt, so schätzt das Landwirtschaftsministerium, gebe es bundesweit mehr als 10.000 Kampfhunde. Nach Angaben des Deutschen Kinderschutzbundes sollen jährlich mehr als 30.000 Menschen durch Hunde verletzt werden. Die Hansestadt Hamburg hatte bereits im Mai eine ähnliche Verordnung angekündigt. Die dafür notwendige Verbandsanhörung steht allerdings noch aus. Westfalen dagegen wehrt sich gegen Landesinitiativen und fordert vielmehr eine Verschärfung des Tierschutzgesetzes durch den Bund.
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