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Noch ein Haftbefehl gegen Markus Wolf?

Hamburg (dpa) — Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes (BGH) wird voraussichtlich in der nächsten Woche über den Antrag des Generalbundesanwalts entscheiden, den Haftbefehl gegen den früheren DDR-Spionagechef Markus Wolf zu erweitern. Generalbundesanwalt Stahl hatte am 10. September die Erweiterung „auf Landesverrat und Bestechung“ beantragt. Auch diese Delikte gelten jedoch als „politische Straftaten“ und könnten kein Auslieferungsersuchen an Österreich begründen. Bundesjustizminister Klaus Kinkel (FDP) hatte am Mittwoch angekündigt, Wolf werde sich bis spätestens Mitte nächster Woche den deutschen Behörden stellen und vermutlich sofort in Untersuchungshaft genommen. Wolf ist bisher lediglich vom Bundesgerichtshof sicheres Geleit für eine Zeugenaussage in dem Strafverfahren gegen den ehemaligen Stasi-Generalmajor Harry Schütt zugesichert worden. Der ehemalige Chef von Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst, Hellenbroich, verlangte gestern für Wolf Straffreiheit.

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