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218: Fraktionsübergreifende Mehrheiten gesucht

Berlin (dpa/afp/taz) — Am 26. September steht in Bonn die erste Lesung der sechs Entwürfe für ein neues Abtreibungsgesetz an. Die Diskussion aber dreht sich derzeit nur um den Vorschlag der CDU/CSU. So hat Bundestagsvizepräsidentin Renate Schmidt (SPD) die Unions-Leute im Verdacht, sie wollten eine Neuregelung des Paragraphen 218 mangels ausreichender Mehrheiten scheitern und dann die in Ostdeutschland weiter geltende Fristenregelung vom Bundesverfassungsgericht außer Kraft setzen lassen. Der straffreie Schwangerschaftsabbruch bis zum dritten Monat werde aber mit hoher Wahrscheinlichkeit einer Überprüfung durch die Karlsruher RichterInnen nicht standhalten. Deswegen werde die SPD alles tun, um auf die FDP zuzugehen, sagte Renate Schmidt.

Die FDP hingegen sucht nicht nur einen Konsens mit der SPD. Sie setzt auch, so Otto Graf Lambsdorff, auf die rund 40 abtrünnigen ChristInnen, die als BefürworterInnen des FDP- Vorschlags ausgemacht worden sind. „Ich glaube an eine fraktionsübergreifende Mehrheit“, sagte der FDP-Chef.

Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Karsten Vilmar, hat den CDU/CSU-Entwurf, der neben medizinischen Gründen nur noch eine psychosoziale Notlage als Indikation zulassen will, scharf kritisiert. Die psychosoziale Notlage sei eine „verkappte Fristenlösung“, und er habe „größte Bedenken“, wie ÄrztInnen eine solche Notlage feststellen sollen, so Vilmar. Die GynäkologInnen könnten nicht „mit kriminalistischem Spürsinn“ dem Wahrheitsgehalt nachgehen.

Eine Interessengemeinschaft „Für die Streichung des Paragraphen 218“ in Thüringen will am 28. September in Weimar ein breites Anti-218-Aktionsbündnis ins Leben rufen.

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