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Weise Richter

Ein Riesenpuff in Düsseldorf darf nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster nicht neben einem Kulturzentrum errichtet werden. Der bundesweit operierende Bordellbetreiber hatte vorgehabt, zunächst 63 „Arbeitsräume“ für Prostituierte einzurichten. Die Funktionsfähigkeit des Kulturzentrums, in dem auch Kinder- und Jugendarbeit betrieben wird, würde durch die Nachbarschaft der Rammelbude empfindlich beeinträchtigt, urteilten die Richter. Zudem ginge der städtebauliche Nutzwert des Grundstücks für eine multifunktionale kulturelle Einrichtung praktisch verloren. Den Streitwert setzten die Richter auf drei Millionen Mark fest.

Drei Millionen sind kleine Fische, wenn es um die Diskriminierung von Frauen geht. Eine Angestellte des US-Mineralölkonzerns Texaco erhält sechs Millionen Dollar als Schadensersatz, weil sie wegen ihres Geschlechts benachteiligt wurde. Dies entschied die Jury eines Gerichts in Los Angeles. Nach Angaben von Anwälten ist es die höchste je zugesprochene Summe in einem Prozeß wegen sexueller Diskriminierung.

Die 48jährige Janella Sue Martin hatte in ihrer Klage aus dem Jahr 1986 geltend gemacht, daß sie bei ihrer Bewerbung für die Position als Kreditmanager zweimal zugunsten von Männern übergangen worden sei. Sie habe dadurch nicht nur finanzielle, sondern auch psychische Nachteile erlitten. Es wird erwartet, daß Texaco auf alle Fälle Berufung gegen das Urteil einlegt.

Unsere Arbeitsgerichte fällen zwar manchmal auch richtige Urteile, aber es dreht sich meist um winzige Summen. Das Bundesarbeitsgericht in Kassel entschied: Arbeitnehmer haben Anspruch auf Lohnfortzahlung für einen Arztbesuch während der Arbeitszeit, wenn dies nicht außerhalb der Dienstzeit möglich ist. Der Arbeitnehmer muß sich allerdings zuvor ordnungsgemäß freistellen lassen. Der Arbeitgeber kann dem Urteil zufolge nur dann einen Nachweis verlangen, wenn er Zweifel an der Notwendigkeit des Arztbesuchs während der Arbeitszeit hat.

Das Bundesarbeitsgericht entsprach damit in letzter Instanz der Klage einer Betriebsratsvorsitzenden in München, die vom Personalchef des Unternehmens für einen Arztbesuch freigestellt worden war. Die Firma kürzte der Frau dann jedoch für die Dauer des Arztbesuchs den Lohn, weil sie die Notwendigkeit des Besuchs nicht nachgewiesen hatte. Der Prozeß wegen einer Lohnkürzung in Höhe von 37,78 Mark ging durch alle Instanzen und dauerte über zwei Jahre. Karl Wegmann

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