: KSZE: Einmischung für Menschenrechte
Moskau (afp) — Die 38 Mitgliedsstaaten der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) haben am Donnerstag nach vierwöchigen Beratungen in Moskau ein Schlußdokument verabschiedet. Darin wird bekräfigt, daß die Menschenrechte keine innere Angelegenheit der einzelnen Länder sind, sondern Teil der gemeinsamen Verantwortung der Staatengemeinschaft. Ein solches Einmischungsrecht der Staaten für die Verteidigung der Menschenrechte hatte der deutsche Außenminister Hans-Dietrich Genscher bei der Eröffnung der Konferenz am 10. September gefordert.
Die Konferenz hat Regeln für die Beachtung der Menschenrechte entwickelt, falls in einem Land der Ausnahmezustand erklärt wird. Dabei fordern die KSZE-Staaten vor allem, daß die Regierungen die Verhängung des Ausnahmezustandes begründen und rechtfertigen müssen.
Ferner wurde die Bedeutung unabhängiger Informationsmöglichkeiten für eine freie und offene Gesellschaft hervorgehoben. Die Informationsfreiheit sei ein „wahrhafter Garant“ der Menschenrechte, so die Menschenrechtskonferenz. Die Länder, in denen es bewaffnete Konflikte gibt, wie Jugoslawien, wurden aufgefordert, die Arbeit von JournalistInnen zu schützen.
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