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Milliardenstreit der Bundesländer

■ Der Länderfinanzausgleich wird derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt

Karlsruhe (dpa) — Massive Ungerechtigkeiten beim Finanzausgleich zwischen armen und reichen Bundesländern bedrohen nach Auffassung des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Björn Engholm (SPD) den Föderalismus. Das betonte Engholm gestern vor dem Bundesverfassungsgericht.

Das Gericht verhandelte über Klagen der Länder Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Saarland gegen „verfassungswidrige Benachteiligungen“ beim Finanzausgleich. Im Verfahren geht es um die Verteilung von insgesamt 7,5 Milliarden Mark (Stand 1990). 4,1 Milliarden Mark entfallen davon auf den Ausgleich von finanzstarken und -schwachen Ländern, die restlichen 3,4 Milliarden Mark auf sogenannte Bundesergänzungszuweisungen für die leistungsschwachen Länder. Die fünf neuen Länder werden erst von 1995 an in diese Regelung einbezogen.

Der saarländische Ministerpräsident Oskar Lafontaine wies darauf hin, sein Land könne aus eigener Kraft die Haushaltsnotlage nicht mehr bewältigen. Die Bürgermeister von Hamburg und Bremen machten geltend, die besonderen Belastungen der Stadtstaaten als „Oberzentren“ würden beim bisher praktizierten Finanzausgleich nicht hinreichend berücksichtigt. Die Forderungen der klagenden Länder wurden vom Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Joachim Grünewald, zurückgewiesen. Dem Bundeshaushalt seien angesichts der Vereinigung Deutschlands Grenzen gesetzt.

Das Verfahren wird wahrscheinlich heute fortgesetzt.

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