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Sechs Jahre für Kanaldeckelwerfer

Dortmund (ap) — Zu Freiheitsstrafen von sechs Jahren hat die Schwurgerichtskammer des Dortmunder Landgerichts am Freitag drei Kanaldeckelwerfer verurteilt. Das Gericht hielt die 24 und 25 Jahre alten Männer des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr für schuldig. Die Angeklagten hatten im April 1990 von einer Autobahnbrücke bei Hamm zwei etwa 30 Kilogramm schwere Gullydeckel gezielt auf Fahrzeuge geworfen. Ein Wagen wurde getroffen, dessen Fahrerin einen Schock erlitt. Der Vorsitzende Richter Baumeister nannte die Tat „schier unglaublich“.

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