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Schadenersatz für Schwangere

Düsseldorf (ap) — Das Arbeitsgericht Bochum hat einer Arbeitnehmerin, die wegen einer Schwangerschaft nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wurde, Schadenersatz und Schmerzensgeld in einer Gesamthöhe von 28.800 Mark zugebilligt. In dem gestern vom DGB veröffentlichten Urteil wertete das Gericht die Entscheidung des Arbeitgebers als geschlechtsbedingte Diskriminierung. Die Firma habe dem Betriebsrat eine Liste mit den zu übernehmenden Arbeitnehmern vorgelegt und nach seiner Zustimmung zur Einstellung die Namen der schwangeren Frauen wieder gestrichen. Insgesamt waren nach Angaben des DGB von 168 befristeten Arbeitsverhältnissen in der Abteilung der Schwangeren lediglich 27 nicht in unbefristete Arbeitsverhältnisse umgewandelt worden. Von den zu diesem Zeitpunkt schwangeren Arbeitnehmerinnen sei jedoch niemand übernommen worden.(Az: Arbeitsgericht Bochum 2 Ca 2552/90)

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