„Bleiben Sie doch illegal“

■ Guter Rat der Ausländerbehörde an einen abgeblitzten Asylbewerber in Bremen Senatsbeschluß zur Aufnahmeverweigerung sei schließlich ebenfalls rechtswidrig

Während sich die bundesweite Diskussion um eine Einschränkung des Grundrechts auf Asyl weiterhin im Kreis dreht, ist es in Bremen bereits völlig abgeschafft — zumindest in den letzten beiden Wochen jedes Monats. „Praktisch ohne jegliche Bindung an Recht und Gesetz“ bewege sich die Bremer Ausländerbehörde „im rechtsfreien Raum“, beklagt der Bremer Anwalt Hans-Georg Schumacher in einer öffentlichen Erklärung.

Er vertritt einen iranischen Asylbewerber, dem die Flucht zu seiner Frau und seinen beiden Kindern nach Bremen gelungen ist. Doch als er am 21. Oktober mit einem ausformulierten Asylantrag bei der Ausländerbehörde vorsprach, erhielt er nur die Auskunft, seit dem 18.10. würden gar keine Anträge mehr angenommen, er solle doch im November wiederkommen. Auf seine Frage, wie er denn bis dahin seinen Aufenthalt in Bremen gestalten solle, habe ihm der Beamte geraten: „illegal“.

Dieter Trappmann, Chef der Bremer Ausländerbehörde, kann einen solchen Ratschlag von einem seiner Beamten „nicht ausschließen“, wie er gestern gegenüber der taz bestätigte. Schließlich sei ja auch der Senatsbeschluß rechtswidrig, nach dem die Ausländerbehörde nur noch höchstens 300 Asylanträge im Monat annehmen dürfe.

Selbstverständlich müsse eine solche Regelung zu persönlichen Härten führen. Denn selbst Anträge von Asylbewerbern, denen wie dem iranischen Mandanten des Anwalts Schumacher aus familiären Gründen eine Zuweisung nach Bremen sicher ist, müßten bereits ab Mitte des Monats grundsätzlich abgewiesen werden. Und das, obwohl allen Beteiligten klar sei, daß die Flüchtlinge spätestens mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht doch noch zu ihrem vorenthaltenen Recht kommen.

Ausländerbehörden-Chef Trappmann hat deshalb gegen die Ausführung des Senatsbeschlusses remonstriert. Doch dieses Recht des Beamten, die Ausführung rechtswidriger Anweisungen abzulehnen, sei im Falle der Bremer Asylantrags-Praxis letztlich doch nicht gegeben. Er habe den Fall „juristisch prüfen lassen“, versichert Trappmann — mit dem Ergebnis, daß die Beamten seiner Behörde den offensichtlich rechtswidrigen Senatsbeschluß auf Asylantrags-Annameverweigerung doch durchführen müsse.

Remonstration sei nämlich nur möglich, wenn Beamte sich mit der Ausführung einer rechtswidrigen Anweisung auch selber strafbar machten oder „die Würde des Menschen verletzt“ werde. Beides sei im Fall der Bremer Asylantrags-Ablehnungen jedoch nicht gegeben, meint Trappmann.

Wahrscheinlich bereits im nächsten Monat muß der Senat jedoch sowieso neu über die Flüchtlings-Erstaufnahme beschließen. Denn dann dürfte die festgelegte Obergrenze von 300 Bremer Neuanträgen bereits unterhalb der Quote liegen, die dem kleinsten Bundesland sowieso zugeteilt wird. Zur Zeit ist Bremen nach dem Bundesländerschlüssel bereits zur Erstunterbringung von 280 Flüchtlingen verpflichtet. Ase